摘要: Als Heinrich Popitz in seinem zurecht hochgelobten Band „Phanomene der Macht“ (1992: 61 ff.) von Gewalt als ordnungsstiftenden Erfahrung sprach und auch davon, das eine ‚notwendige Bedingung zur Aufrechterhaltung sozialer Ordnungen sei‘, so wies er damit scheinbar lediglich auf einen innerhalb Soziologie nur allzu bekannten Sachverhalt hin. Schlieslich war es doch Max Weber einer Grundervater Disziplin gewesen, die enge Koppelung Herrschaft Gewaltsamkeit beschrieben (legitime) ‚Gewaltmonopol‘ zu einem wesentlichen Merkmal moderner Staatlichkeit erklart hatte. Gleichwohl Popitzsche Hinweis aber keineswegs uberflussig, hat seit Webers Zeiten Gewaltanwendung im Namen des Staates oftmals schlicht ausgeblendet, sind vor allem konkrete Analysen tatsachlichen Durchsetzung staatlichen Gewaltmonopols eher Mangelware geblieben. So haufig dieses Gewaltmonopol angesprochen wurde, wenig wurde wirklich untersucht.