作者: Manuel Trachsel , Nikola Biller-Andorno
DOI: 10.1007/S00481-016-0407-7
关键词: Political science 、 Gynecology
摘要: Einwilligungsfahige volljahrige Personen mit psychischen Storungen interessieren sich vermehrt fur die Moglichkeit, eine Patientenverfugung zu verfassen. Wahrend in der Schweiz (wie Deutschland auch) Patientenverfugungen grundsatzlich als verbindlich gelten, mussen bei einer unfreiwilligen Unterbringung psychiatrischen Klinik im Behandlungsplan lediglich berucksichtigt werden. Das eigentliche Ziel – antizipative Selbstbestimmung wird damit Frage gestellt. Aus ethischer Perspektive ist festzuhalten, dass Patienten gleichen Rechte haben sollten wie somatischen Erkrankungen, so stellt, ob es gute Grunde diese Ungleichbehandlung gibt. Im vorliegenden Beitrag werden vier mogliche genauer untersucht: (1) sind „anders“; (2) Schutz vor Selbstgefahrdung; (3) haufig nicht gegebener Lebensende-Kontext; (4) reduzierte Verbindlichkeit generell adaquatere Standard. Die Autoren kommen zum Schluss, vielfach durchaus Lage sind, gultige verfassen, und genau andere Menschen ein prinzipielles verbindliches Recht auf haben, auch wenn sie akuten Krisensituationen besonders schutzbedurftig sind.