作者: P. Lück
DOI: 10.1007/978-3-642-57161-9_21
关键词:
摘要: Auf der Grundlage des § 20 SGB V (Sozialgesetzbuch V) sind die gesetzlichen Krankenkassen aufgefordert, sich aktiv auf dem Gebiet Verhutung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu engagieren [1, 2]. Die AOK Westfalen-Lippe fuhrt seit Jahren erfolgreich Projekte Betrieblichen Gesundheitsforderung in regionalen Partnerunternehmen durch.