作者: H. Helmchen , B. Müller-Oerlinghausen
DOI: 10.1007/978-3-642-87982-1_2
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摘要: Vor knapp zehn Jahren wurden auf einem Symposion in den USA: „Psychopharmacology — A Review of Progress 1957–1967” (14) auch mehrere Vortrage zu ethischen und juristischen Problemen der psychopharmakologischen Forschung am Menschen gehalten. Liest man diese Beitrage Diskussionsbemerkungen jetzt noch einmal, so kann sich Gefuhl Betroffenheit schwerlich entziehen —, daruber, das anscheinend Zwischenzeit kaum ein Fortschritt Synthese schon damals deutlichen, kontraren Thesen erzielt worden ist. Statt eines Fortschritts gedanklichen Auseinandersetzung mit offenbar philosophisch grundsatzlich verschiedenen Positionen Alternativen hat aus internationaler Sicht zur Zeit folgende Situation ergeben: In USA entwickelte unter dem Druck Offentlichkeit einerseits praktischen Erfordernisse von Wirtschaft andererseits recht bald rigides, hochburokratisiertes System Verwaltungsvorschriften (z.B. Frage des „informed consent”), die vor allem Richtern Anwalten ihre Arbeit erleichtern, wahrend Sinn Konsequenzen dieser Vorschriften nach wie vielen Experten sehr skeptisch beurteilt werden, Eindruck nicht los wird, praktische Handhabung teilweise formalistisch geschieht. Europa dagegen fangen wir erst an, Fragen intensiv diskutieren haben damit im Wettlauf Aktivitaten nationalen Ministerialburokratien, internationalen Pharma-Kon-zerne Wissenschaftsorganisationen eine kleine Chance, Berucksichtigung unserer nationalen, kulturellen Eigenheiten verbesserten, international akzeptablen Regeln bzw. Empfehlungen gelangen, denen Versuche Psychopharmaka wissenschaftlich ethisch einwandfrei durchgefuhrt werden konnen.