作者: R. Dudziak
DOI: 10.1007/978-3-642-68746-4_4
关键词:
摘要: Nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (§ 4) — MuSchG darfen werdende Matter nicht mit schweren korperlichen Arbeiten und beschaftigt werden, bei denen sie schadlichen Einwirkungen von gesundheitsgefahrdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gas Dampfen, Hitze, Kalte Nasse, Erschatterungen Larm ausgesetzt werden. Diese Vorschriften wurden in letzten Jahren auf die Tatigkeit weiblichem Personal Operationssalen, Narkosen gemacht ausgedehnt.