作者: Gerhard Bosch , Frederic Hüttenhoff , Claudia Weinkopf
DOI: 10.1007/978-3-658-26806-0_4
关键词:
摘要: Die Einhaltung von Arbeitsstandards wurde in Deutschland lange nicht als Problem angesehen. Man vertraute auf die Sozialpartner, nur Lohne, Arbeitszeiten und viele andere Arbeitsbedingungen autonom aushandelten, sondern auch fur Kontrolle ihrer Vereinbarungen verantwortlich waren. Vor allem uber Mitbestimmung der Betriebsrate starkte Staat dabei Ressourcen schwacheren Seite, also Vertreter_innen Beschaftigten (Bosch Lehndorff 2017). Kontrollfunktionen wurden ausdrucklich im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben. Danach haben „daruber zu wachen, dass zugunsten Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhutungsvorschriften, Tarifvertrage Betriebsvereinbarungen durchgefuhrt werden“ (§ 80 1,1 Betriebsverfassungsgesetz). Zur Ausubung dieser Rechte muss Arbeitgeber alle notwendigen Informationen zur Verfugung stellen.