Geistiges Eigentum im Netz

作者: Detlef Kröger

DOI: 10.1007/978-3-322-92400-1_13

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摘要: Noch vor kurzem behauptete »unser« Vertreter bei der Icann, Andy Muller-Maguhn, in Frankfurter Allgemeinen Zeitung,1 Internet und Recht, das sei lediglich eine Erfindung von »Krawattis« »Juristen«. In Tat war man noch den ersten Jahren des Internets Auffassung, dass sich die Internetgemeinde eigene Rechtsordnung schaffen konnte. Hier da tauchten sodann auch Regelwerke auf, so genannte Netiketten. Doch davon gibt es derzeit schon viele, Uberblick daruber schnell verliert — damit leider Hoffnung auf Selbstgesetzgebung einem ansonsten rechtsfreien Raum. Die juristische Realitat hat langst eingeholt. Derzeit an 600 Urteile2 deutscher Gerichte sind Beleg dafur, Materie zum Gegenstand juristischen Alltagsgeschafts geworden ist. Besonders intensiv ist dabei Streit um Domainnamen. Viele haben einen schnellen zusatzlichen Euro Domain Denic gesichert, allerdings einer Firma als Marke zusteht. Von einigen Verfahrenstricks abgesehen, setzt nach eingefahrener Rechtsprechung Markenrechtsinhaber durch.

参考文章(10)
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