摘要: Noch vor nicht allzu langer Zeit war Strafrechtspolitik allein Sache des nationalen Gesetzgebers. Dieser nationale Gesetzgeber hat zum einen Inhalt und Grenzen strafbaren Verhaltens aus Eigenem — also weitgehend in gesetzgeberischem Ermessen festgelegt. Und dieser konnte anderen auch davon ausgehen, seine strafrechtlichen Regelungsziele einigermasen verlasslich ohne „rechtliches Storfeuer“1 von ausen zu erreichen.